Das integrierte Sicherheitskonzept
Woran kann man Sicherheit messen? Die Anforderungen an Sicherheit im ÖPNV orientieren sich in den Metropolregionen wie Hamburg längst nicht mehr allein an Deliktzahlen. Sicherheitsempfinden hat auch immer etwas mit unserem subjektiven Bauchgefühl zu tun. Und mit dem, was man täglich im Internet liest, wahr oder falsch. Die Medienberichterstattung und neue Herausforderungen durch das Internet erfordern innovative Lösungen auf breiter Basis. Die enge Vernetzung aller betrieblichen, behördlichen und verkehrspolitischen Akteure ist für moderne Metropolen das Fundament eines wirkungsvollen integrierten Sicherheitskonzeptes. Ist doch klar, dass die Hamburger Hochbahn-Wache diese Herausforderung annimmt und aktiv mitgestaltet.
Gesagt, getan! Einige beispielhafte Maßnahmen der Hochbahn-Wache:
gemeinsame Einsatz- und Betriebszentrale und gemeinsamer Einsatz- und Krisenstab mit der Hamburger HOCHBAHN AG
Kooperation mit der Behörde für Inneres bei der Überprüfung von Einwohnerdatensätzen
Kooperation mit der Diensthundeschule der Polizei Hamburg
Kooperation mit Feuerwehr und THW bei Schadens- und Großschadenslagen
Sicherheitsarchitektur für „Besondere Lagen“ (z.B. übergreifende Einsatz- und Führungsstäbe bei Großlagen)
Einsatzpläne werden mit den örtlich zuständigen Kommissariaten abgestimmt
Hinzuziehung der Polizei bei „Namensmissbrauch“, „Betrug“ etc., und bei „Verweigerern“
Ermittlungsunterstützung durch die Videoauswertung bei Fahndungs- und Suchmeldungen
Einsatzsteuerung der Mitarbeiter über ein georeferenziertes Lagebild
Feststellung, Darstellung und Auswertung des Sicherheitslagebildes über eine eigene Einsatzleitstellensoftware
Das integrierte Sicherheitskonzept
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- Kooperation mit der Behörde für Inneres bei der Überprüfung von Einwohnerdatensätzen
- Kooperation mit der Diensthundeschule der Polizei Hamburg
- Kooperation mit Feuerwehr und THW bei Schadens- und Großschadenslagen
- Sicherheitsarchitektur für „Besondere Lagen“ (z.B. übergreifende Einsatz- und Führungsstäbe bei Großlagen)
- Einsatzpläne werden mit den örtlich zuständigen Kommissariaten abgestimmt
- Hinzuziehung der Polizei bei „Namensmissbrauch“, „Betrug“ etc., und bei „Verweigerern“
- Ermittlungsunterstützung durch die Videoauswertung bei Fahndungs- und Suchmeldungen
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040-3288 4369
erhöhtes Beförderungsentgelt
040-3288 2945
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erhöhtes Beförderungsentgelt
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