
Erhöhtes Beförderungsentgelt
Sie wurden bei einer Fahrausweisprüfung ohne gültigen Fahrausweis angetroffen bzw. haben gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen?

Wir bitten Sie, den noch offenen Betrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Sollten Sie den noch offenen Betrag nicht innerhalb von 30 Tagen beglichen haben, sind wir berechtigt, für jede schriftliche Mahnung ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt von 5,00 € zu erheben.
Ihre Zahlungsmöglichkeiten
Überweisungen
Sie können das erhöhte Beförderungsentgelt auf folgendes Bankkonto einzahlen:
IBAN DE69200505501280240001
BIC HASPDEHHXXX (Hamburger Sparkasse)
Bitte geben Sie unbedingt die FP-Nummer als Verwendungszweck an.
Diese finden Sie auf Ihrer Zahlungsaufforderung.
Bareinzahlung
Hamburger Hochbahn-Wache GmbH
Hühnerposten 1 (Eingang B / 5. Stock)
20097 Hamburg
Telefon (040) 3288-2945,
Fax (040) 3288-3479,
E-Mail ebe@hochbahnwache.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Öffnungszeiten
Hauptbahnhof Süd, Zugang zu den Linien U1/U3 (UG), Eingang ZOB (Mo – Fr 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr)
Johanniswall 2 / Ecke Steinstraße (Mo – Fr 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
U S Jungfernstieg, Eingang Neuer Wall, Alsterpassage (Mo – Fr 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
U S Barmbek, Massaquoipassage 2 (Ecke Drosselstr.) (Mo – Fr 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
U Billstedt (Mo – Fr 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
Wandsbek Markt, Schalterhalle, Eingang Busanlage (Mo – Fr 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr)

Verstöße gegen das Alkoholkonsum-, Musizier-, Bettel- und das Rauchverbot werden mit einem Betrag von 40,00 € (Betteln, Muszieren, Alkohol) bzw. 15,00 € (Rauchen) geahndet.
In den Sperrzeiten (mo – fr 6:00 bis 9:00 Uhr und 16:00 bis 18:00 Uhr) dürfen Fahrräder nicht mitgenommen werden. Wer dies nicht beachtet, hat einen Betrag von 20,00 € zu zahlen und das Verkehrsmittel zu verlassen.
Wer bei einer Prüfung im Fahrzeug oder einem Fahrkartenpflichtiger Bereich keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen kann, hat ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60,00 € zu zahlen.
• Das erhöhte Beförderungsentgelt kann auf 20,00 € ermäßigt werden, wenn der Fahrgast einen ordnungsgemäß gelösten – aber nicht ausreichend gültigen – Fahrausweis vorzeigt und geeignete Gründe für eine Ermäßigung vorliegen.
• Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich auf 3,50 €, wenn der Fahrgast frühestens 3 Werktage und spätestens 7 Werk tage nach dem Feststellungstag bei der Verwaltung des Unternehmens nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung im Besitz einer gültigen, persönlichen Zeitkarte war.
• Über den gezahlten Betrag stellt das Prüfpersonal eine Empfangsbestätigung aus, die zur Weiterfahrt bis zum Ziel berechtigt. Dies gilt nicht für die Zahlungsaufforderung, die dem Betroffenen bei Nichtzahlung ausgehändigt wird.
• Eine Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren bleibt unberührt.
• Bei der Verwendung von ungültigen Zeitkarten bleiben weitergehende Ansprüche des Verkehrsunternehmens unberührt.
• Diese Bestimmungen gelten auch für die Beförderung von Kindern.
Sparen Sie sich selbst Geld, Zeit und Nerven: Das nächste Mal mit Fahrkarte.
Hier finden Sie die aktuellen Preise:

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